Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB –

Generell gelten ab Betreuungsbeginn der unterzeichnete Tierbetreuungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns

Tierbetreuung – Katze und Co. GbR, Astrid und Detlef Oesterreich, Gabelsbergerstrasse 6, 44141 Dortmund und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch einen schriftlichen Tierbetreuungsvertrag oder einem Dienstleistungsvertrag statt. Mit Ihrer Unterzeichnung kommt der Vertrag zustande und Sie erkennen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB -, von Katze und Co. GbR, Astrid und Detlef Oesterreich Gabelsbergerstrasse 6 in 44141 Dortmund, an und sind mit diesen einverstanden.

2. Betreuung vom Tierbetreuer und Betreuer

2.1 Betreuungszeit

Die Betreuungszeit findet nach individueller Absprache mit dem Tierhalter beziehungsweise des Auftraggebers statt und wird schriftlich im Betreuungsvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag festgehalten.

2.2 Durchführung der mobilen Betreuung oder Dienstleistung

Die Betreuung wird vom Tierbetreuer oder dessen Teamkollegen durchgeführt.

Dem Tierbetreuer sowie dessen Teamkollegen ist das Betreten der Räumlichkeiten des Arbeitgebers während der Betreuungszeiten uneingeschränkt gestattet. Der Tierbetreuer oder dessen Teamkollege verpflichtet sich, die Betreuung ordnungsgemäß durchzuführen, die ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen und die Privatsphäre des Auftraggebers zu wahren.

Auch die weiteren Dienstleistungen in der Wohnung, im Haus und auf dem Balkon, im Garten werden nach Absprache des individuellen Betreuungsvertrages oder des Dienstleistungsvertrages von dem Tierbetreuer und dessen Teamkollege gewissenhaft und ordnungsgemäß durchgeführt.

2.3 Versorgung

Die Versorgung findet nach individueller Absprache mit dem Tierhalter beziehungsweise des Auftraggebers statt und wird schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten, zum Beispiel ein Futterplan ist vorhanden.

2.3.1 Erkrankung Ihres/r Tieres in der Betreuungszeit

Ihr/e Tiere erkranken in der Betreuungszeit und muss / müssen schnellstmöglich medizinisch versorgt werden.

Wenn dieser Notfall Eintritt:

  • Sie als Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass Ihr/e Tiere schnellstmöglich tierärztlich versorgt werden.
  • Die Behandlungsoptionen, soweit es möglich ist, werden mit Ihnen vorab per E-Mail, SMS, WhatsApp und Telefon abgestimmt.
  • Falls Sie als der Auftraggeber in diesem Notfall nicht erreichbar sein sollten, bitte benennen Sie im Betreuungsvertrag, welche Person der Tierbetreuer oder dessen Teamkollege anrufen kann.
  • Sollte ein Transport zum Tierarzt nicht möglich sein, z.B. Ihr/Ihre Tiere gehen nicht in die dafür vorgesehene Transportbox oder Ihr/Ihre Tiere sind so schwer verletzt, werden wir in Abstimmung des Auftragsgebers den mobilen Tiernotarzt oder Ihren Tierarzt mit der medizinischen Versorgung bei Ihnen Vorort beauftragen.
  • Der Auftraggeber erklärt sich bereit die Kosten in voller Höhe zu übernehmen und diese nach der Betreuungszeit in einer gesonderten Rechnung an uns zu bezahlen.
  • In diesem Notfall sollte eine Transportbox für den Tierbetreuer und dessen Teamkollegen bei Ihnen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus immer gut sichtbar platziert sein. Sollte diese Transportbox in diesem Notfall für den Tierbetreuer nicht da sein, wird diese von unserer Seite gestellt. Hierfür wird dem Auftraggeber eine Aufwandspauschale von 20,00€ in Rechnung gestellt.

2.3.2 Zusätzliche Betreuung Ihres/r Tiere Vor- während und nach der Betreuungszeit

  • Falls der Tierhalter beziehungsweise der Auftraggeber aus verschiedenen Gründen, die Betreuung vor – während und nach der Betreuungszeit durch einen anderen Tierbetreuer noch zusätzlich machen möchte, muss dies schriftlich festgelegt werden. Denn nur in der genannten Betreuungszeit, die im Betreuungsvertrag oder in der Rechnung der Betreuung festgelegt ist, kann Katze und Co. GbR gewährleisten, dass Ihres/r Tiere sehr gut betreut und versorgt werden.
  • Bitte geben Sie an, welche Person/en zu welchem Datum Ihres/r Tiere zusätzlich betreut/en, damit gewährleistet ist, dass Ihr/e Liebling/e gesund und munter bleibt/en, während Sie selbst die Betreuung nicht machen können.

2.3.3 Notversorgung Ihres/r Tiere nach Beendigung der Betreuungszeit

Falls der Tierhalter beziehungsweise der Auftraggeber aus verschiedenen Gründen, die Betreuung nach der festgeschrieben Betreuungszeit im Betreuungsvertrag nicht wieder auf- oder übernehmen kann:

  • Durch Unwetter kann der Tierhalter oder Auftraggeber die Betreuung seines/r Tiere/s, nicht wieder übernehmen oder gewährleisten, z.B. Bahn- und Flugverkehr sind unterbrochen und eine Heimreise verschiebt sich.
  • Durch höhere Gewalt kann der Tierhalter oder Auftraggeber die Betreuung seines/r Tiere/s, nicht wieder übernehmen oder gewährleisten, z.B. Verschiebung der Reiseabfahrtzeiten am Urlaubsort
  • Durch einen Unfall am Urlaubsort kann der Tierhalter oder Auftraggeber die Betreuung seines/r Tiere/s, nicht wieder übernehmen oder gewährleisten.
  • Durch eine plötzliche Erkrankung am Urlaubsort kann der Tierhalter oder Auftraggeber die Betreuung seines/r Tiere/s, nicht wieder übernehmen oder gewährleisten.

In diesen Fällen tritt bei Katze und Co. GbR die Notfallversorgung ein und die Betreuungszeit wird mit Ihnen per E-Mail, SMS, WhatsApp und Telefon individuell und detailliert besprochen und schriftlich festgelegt.

Diesbezüglich erhalten Sie von uns nach dieser Notfall – Betreuungszeit oder Dienstleistung eine gesonderte Rechnung.

2.4 Sicherheit in Ihrer Abwesenheit

2.4.1 Lüften Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses

In Ihrer Abwesenheit werden die Fenster und Türen, z.B. Balkon – und Terrassentüren, vom Tierbetreuer und Betreuer nur während seiner Anwesenheit geöffnet, z.B. zum Lüften oder Gießen der Balkonpflanzen.

2.4.2 Schutzvorrichtung an Fenster und Terassentüren

Bei Kippfenstern, Terassentüren muss ein Katzenschutz vorhanden sein, damit sich die Wohnungskatzen oder andere Kleintiere nicht verletzen können und müssen einbruchsicher sein. Falls dies nicht zutrifft, werden diese vom Tierbetreuer oder dem Betreuer beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses wieder geschlossen, auch wenn diese vom Auftraggeber geöffnet waren.

2.4.3. Schutzvorrichtung bei Katzenklappen bei Freigängern

Falls Sie Sie eine Katzenklappe für Ihren Freigänger haben, muss diese einbruchsicher sein. Denn Katzenklappen sind eine besondere Schwachstelle in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Bei einem Einbruch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus übernehmen wir, der Tierbetreuer und dessen Teamkollegen, für Katzenklappen keine Haftung.

2.4.4 Schutzvorrichtungen der Außengehege für Kleintiere und Vogelvolieren

Falls Sie ein Außengehege für Ihre Kleintiere oder eine Vogelvoliere in Ihrem Garten besitzen, müssen diese gegen Fremdeinwirkung von Menschen und Tieren geschützt sein, zum Beispiel Mardersicherung. Der Tierbetreuer und dessen Teamkollege übernimmt für diese Schäden an Ihren Kleintieren und Vögeln der Fremdeinwirkung keine Haftung.

2.4.5 Wohnungs- und Hauscheck

Zusätzlich machen wir den vereinbarten Wohnung – und Haus – Check, um einen bewohnten Eindruck zu machen.

3. Zahlung der mobilen Tierbetreuung und Dienstleistungen

Der Zahlungsbetrag richtet sich nach der im Betreuungsvertrag und im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Vergütung. Die Bezahlung für die vereinbarte Tierbetreuung und / oder Dienstleistung rund um die Wohnung / Haus erfolgt per Vorkasse. Die Bezahlung richtet sich nach dem genannten Datum in der Rechnung oder 14 Tage vor dem ersten Betreuungstag.

3.1 Unverbindliche Preisliste auf unserer Webseite

Auf unserer Website, www.katzeundco.de, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Preisliste für unsere mobile Tierbetreuung und unseren zusätzlichen Homeservice an. So erhalten Sie einen Überblick über den zu kalkulierenden Tierbetreuungsbetrag und den Homeservice –Dienstleistungen, die wir erbringen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Diese Preisliste ist unverbindlich und Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

3.2 Wochenend- und Feiertagszuschläge

Wir haben keine Samstags – und Sonntagszuschläge und keinen Aufschlag außerhalb unserer Geschäftszeiten.

Wir haben an den „Hohen Feiertagen“ Feiertagszuschläge, bitte entnehmen Sie diese aus unserer Preisliste auf unserer Internetseite, www.katzeundco.de:

  • Heiligabend
  • 1. Weihnachtsfeiertag und 2. Weihnachtsfeiertag
  • Silvester und Neujahr
  • Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag

3.3 Fahrtkosten

Pro Besuch haben wir eine An -und Abfahrtpauschale, bitte entnehmen Sie diese aus unserer Preisliste auf unserer Internetseite, www.katzeundco.de.

3.4 Parkgebühren

Stehen nur gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung, müssen die Parkgebühren gegen Vorlage der Parkbelege vom Auftraggeber erstattet werden. Diesbezüglich erhalten Sie von uns nach der Betreuungszeit oder Dienstleistung eine gesonderte Rechnung.

3.5 Schlüssel Hol- und Bringdienst

Wir bieten Ihnen einen Schlüssel Hol- und Bringdienst an.

Falls Sie diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns Ihren Haustür -und / oder Wohnungsschlüssel vor der Betreuungszeit oder Dienstleistung nur persönlich übergeben und diese wieder persönlich abholen. Diese Übergabe findet bei Katze und Co. GBR in der Gabelsbergerstrasse 6 in 44141 Dortmund persönlich nach Terminvereinbarung statt. Einen Einwurf Ihrer Wohnungs- und Haustürschlüssel in unseren Briefkasten sind aus Sicherheitsgründen unserseits nicht gestattet.

Im Betreuungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag wird dies schriftlich festgelegt, wie die Übergabe Ihres Wohnungs- und Haustürschlüssel erfolgt und wird in der gestellten Rechnung beziehungsweise E-Mail ausgewiesen.

3.6 Einverständniserklärung der Bezahlung

Der Auftraggeber erklärt sich mit den oben genannten Kosten und der Bezahlung einverstanden und überweist diese auf das ausgewiesene Konto der Firma Katze und Co. GbR, welches in der gestellten Rechnung ausgewiesen wird.

4. Stornierung der Betreuung und Dienstleistung

Die vereinbarten Betreuungstermine, die Vororttermine und den Schlüssel Hol- und Bringdienst per E-Mail, SMS, WhatsApp und Telefon sind stets verbindlich.

Bei Rücktritt oder Stornierung der Buchung gelten für den Auftraggeber folgende Stornierungsgebühren vor dem ersten Betreuungstag, 14 Tage rückwirkend:

  • Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Betreuungstag: 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages
  • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem ersten Betreuungstag: 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages
  • Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem ersten Betreuungstag: 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages
  • Bereits laufende Betreuungen, die verkürzt werden: 100% der vereinbarten Rechnungsbetrages
  • Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Betreuungen werden voll in Rechnung gestellt.
  • Änderungen der Betreuungszeiten und der zu betreuenden Tage sind dem Tierbetreuer und dem Teamkollegen unverzüglich mitzuteilen.
  • Bitte beachten Sie, dass der gebuchte Vororttermin in schriftlicher Form spätestens 24 Stunden vorher storniert werden muss. Ansonsten berechnen wir Ihnen das Vorabgespräch in Höhe von 25,00€ und die Anfahrtspauschale von 7,50€ innerhalb von Dortmund plus zuzüglich der 19% Mehrwertsteuer.

4.1 Von den Stornierungsgebühren ausgenommen sind:

  • Der Todesfall des Tieres sowie des Tierhalters beziehungsweise des Auftraggebers.
  • Ein Todesfall im engsten Familienkreis.
  • Sehr schwere Erkrankung des Tieres sowie des Tierhalters beziehungsweise des Auftraggebers.

In diesen Fällen überweisen wir Ihnen Ihren gezahlten Buchungsbetrag sofort wieder zurück. Bitte denken Sie daran, dieses uns in schriftlicher Form mitzuteilen, zum Beispiel per E-Mail und uns ein Attest vorzulegen falls der Tierhalter erkrankt ist.

4.2 Ausfall des Tierbetreuers und des Betreuers

Die von Ihnen gebuchte Betreuung oder einen von Ihnen zugesicherten Vororttermin können wir unserseits nicht bei Ihnen, beim Tierhalter beziehungsweise Auftraggeber, ausführen:

  • aufgrund eines Unfalls oder höherer Gewalt

Wir bemühen uns für Sie, einen Ersatzbetreuer beziehungsweise einen Ersatztermin zu ermöglichen. Falls dies unserseits nicht erfolgen kann, werden wir Ihren bereits gezahlten Buchungsbetrag sofort wieder zurückerstatten.

4.3 Rücktritt unserseits vom Betreuungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag

4.3.1 Ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall

Wir behalten uns vor, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten, wenn Ihr Tier oder Ihre Tiere am Tag der Betreuung ansteckende Krankheiten oder einen Parasitenbefall, z.B. Magen-Darm-Wurm-Infektionen, Lungenwürmer, Giardien, Flöhe, Läuse und Katzen-Ohrmilben haben, die die anderen zu betreuenden Tiere anstecken könnten.

Nur in Zusammenarbeit mit Ihrem Tierarzt können wir Ihre Tiere trotzdem betreuen und versorgen. Die Hygienevorschriften zwingen uns, strengstens darauf zu achten, dass besondere Vorkehrungen schriftlich festgehalten werden müssen, z.B. komplettes Umkleiden seitens des Tierbetreuers und des Teamkollegen, Desinfizieren und sterilisieren und Entkeimen aller Utensilien, die für eine Versorgung und Betreuung in Ihrer Abwesenheit für Ihr/e Tieres/e notwendig sind.

Falls Sie dieser Zusammenarbeit zustimmen, werden wir Ihnen nach der Betreuungszeit, durch die entstanden Mehrkosten unseres Betreuungsaufwandes, z.B. durch Einhaltung der Hygienevorschriften und zusätzliche Medikamenteneingabe Ihres/r Tiere, eine gesonderte Rechnung zu kommen lassen.

Falls diese Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Tierarzt nicht zu Stande kommt, besteht für Sie in diesem Fall kein Anspruch auf Erfüllung des Betreuungsvertrages oder auf einen Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht an Sie zurückerstattet.

4.3.2 Impfschutz Ihrer Katzen

Bei Katzen ist der Rat zur Impfung von den individuellen Lebensgewohnheiten abhängig. So sollten reine Wohnungskatzen in der Regel nur gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft werden, während für Freigänger auch die Tollwutimpfung ein Muss sein sollte. Empfehlenswert für Freigänger beziehungsweise Katzen mit Kontakt zu fremden Katzen zum Beispiel Tierpension, Ausstellung, Besuch einer anderen Katze ist die Leukose- und ggf. die FiP-Impfung ratsam.

Wir bitten Sie, falls Ihre Katze nur eine Grundimmunisierung hat, ein Beispiel Ihre Katze ist nicht gesund und kann daher nicht geimpft werden, uns ein tierärztliches Attest zukommen zulassen, das nicht älter als eine Woche ist, bevor unsere Betreuung anfängt.

Falls diese Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Tierarzt nicht zu Stande kommt, besteht für Sie in diesem Fall kein Anspruch auf Erfüllung des Betreuungsvertrages oder auf einen Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht an Sie zurückerstattet.

4.3.3 Falsche Angaben zu Ihrer Person

WICHTIG:

Bei falschen Angaben Ihrerseits, besteht für Sie kein Anspruch auf Erfüllung des Betreuungsvertrages und des Dienstleistungsertrages. Es besteht somit auch kein Schadensersatz.

5. Haftung

5.1 Verursachte Schäden durch das zu betreuende Tier

  • Der Tierhalter oder Auftraggeber haftet jederzeit für alle von seinen Tieren verursachten Schäden, z.B. Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
  • Der Tierbetreuer oder der Teamkollege haftet nicht bei Unfällen von Katzen und Kleintieren in der Wohnung oder im Haus.
  • Der Tierbetreuer oder Teamkollege haftet nicht bei Unfällen von Katzen und Kleintieren, die auf Grund ungesicherte Balkone, Terrassen und Gärten entstehen.
  • Der Tierbetreuer oder der Teamkollege haftet nicht bei Unfällen, wenn die Katze/n Freigänger sind, für deren Unfälle, Verletzungen oder gar dessen Tod.
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Tierbetreuers oder dessen Teamkollegen beruhen sind davon nicht erfasst.

5.2 Einbruch, Diebstahl in der Wohnung / im Haus des Aufraggebers

Bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus in der Wohnung oder im Haus des Tierhalters oder des Auftragsgebers übernimmt der Tierbetreuer und dessen Teamkollegen keine Haftung.

Der Tierbetreuer und dessen Teamkollegen sind in diesen Fällen berechtigt, die Polizei zu informieren.

Sollte ein solcher Notfall eintreten, wird das weitere Vorgehen, soweit es möglich ist, vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.3 Wertgegenstände in der Wohnung/ im Haus des Aufraggebers

Ihre Wertgegenstände, persönliche Unterlagen, Schmuck und Bargeld müssen unzugänglich aufbewahrt werden, z.B. in einem verschlossenen Schrank oder Schublade, bestenfalls in einem Tresor.

Im Falle eines Einbruchs ist der Tierbetreuer und dessen Teamkollegen berechtigt, diesen der Polizei zu melden.

Sollte ein solcher Notfall eintreten, wird das weitere Vorgehen, soweit es möglich ist, vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.4 Wasserschaden, Stromausfall oder Brand in der Wohnung / im Haus des Aufraggebers

Der Tierbetreuer und dessen Teamkollegen sind in Fällen eines Wasserrohrbruchs, Brandes oder Stromausfalles berechtigt, einen Notdienst, zum Beispiel Handwerker beziehungsweise die Feuerwehr zu informieren.

Sollte ein solcher Notfall eintreten, wird das weitere Vorgehen, soweit es möglich ist, vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Die dabei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.5 Haftung ausgehändigter Schlüssel des Auftraggebers

Ausgehändigte Schlüssel des Auftraggebers werden bis zur Rückgabe vom Tierbetreuer und dessen Teamkollegen bestmöglich verborgen aufbewahrt.

Diese Schlüssel werden ausschließlich genutzt, um die vereinbarte Tierbetreuung oder Dienstleistung durchzuführen.

Der Tierbetreuer ist berechtigt, die Schlüssel an den jeweiligen Teamkollegen weiterzugeben, der die Betreuung oder die gewünschten Dienstleistungen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus, Garten oder Balkon durchführt.

Die Haftung für den Verlust des Schlüssels wird beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes seitens des Tierbetreuers und seiner Teamkollegen.

Die Haftung für Diebstahl aus der Wohnung oder des Hauses des Tierbetreuers und seiner Teamkollegen sowie die Haftung bei höherer Gewalt ist insoweit ausgeschlossen.

6. Hinweise zur Corona – Pandemie

Es ist uns wichtig ist, dass Ihre Katzen in Ihrer Abwesenheit gesund bleiben. Zur Betreuung kommt nur ein geimpfter Tierbetreuer auf Corona in Ihre Wohnung / in Ihr Haus.

Sie können das Dokument, wie Impfausweis, von dem Tierbetreuer bei uns anfordern und einsehen.

7. Allgemeine Datenschutzverordnung

7.1 Rechtgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In dem Betreuungsvertrag und Dienstleistungsvertrag erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, sowie inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach dem Art. 6 DSGVO. Diese Daten werden von Katze und Co. GbR grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang.

Ausnahme: Wenn wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind oder um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden, wird Katze und Co. GbR diese weitergeben müssen.

7.2 Speicherung der personenbezogenen Daten

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies auf Grund der gesetzlichen und der steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Falls Sie unsere Tierbetreuung oder unsere Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, werden die personenbezogenen Daten umgehend gelöscht. Dieses teilen Sie uns bitte in schriftlicher Form mit, z.B. per E-Mail oder als postalischem Brief.

7.3 Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten

7.3.1 Auskunft

Sie können von uns eine Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren Informationen.

7.3.2 Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen, gemäß Art. 16 DSGVO.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

7.3.3 Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

7.3.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

7.3.5 Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.

7.3.6 Recht auf Widerspruch Ihrer personenbezogenen Daten

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e, oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, siehe Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.katzeundco.de. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Dieses teilen Sie uns bitte in schriftlicher Form mit, z.B. per E-Mail oder als postalischem Brief.

7.3.7 Beschwerderecht Ihrer personenbezogenen Daten

Die Ausübung Ihrer vorstehenden Rechte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Sie haben das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für uns zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu wenden.

7.4 Kontaktaufnahme zum Datenschutz

Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gerne an uns wenden:

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:

Tierbetreuung Katze und Co. GbR

Astrid und Detlef Oesterreich

Gabelsbergerstrasse 6

44141 Dortmund

E-Mail: info@katzeundco.de

Telefon: 0173-2113838

8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1 Änderungsvorbehalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Ein Grund ist es, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen sich grundsätzlich ändern. Wir teilen Ihnen diese in schriftlicher Form mit, wie sich der Inhalt der geänderten Geschäftsbedingungen verändert hat und senden Ihnen diese, an die uns zuletzt bekannte E-Mail-Adresse zu. Diese Änderung wird somit Vertragsbestandteil, falls Sie nicht in binnen von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung uns gegenüber in Schrift- oder Textform widersprechen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstandsvereinbarung

Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung sind in § 38 ZPO geregelt.

9.2 Rechtswahl

Das deutsche Recht gilt als vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.